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   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2011 - L 1 R 592/08   

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https://dejure.org/2011,124423
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2011 - L 1 R 592/08 (https://dejure.org/2011,124423)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.06.2011 - L 1 R 592/08 (https://dejure.org/2011,124423)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. Juni 2011 - L 1 R 592/08 (https://dejure.org/2011,124423)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 30.03.2006 - B 10 KR 2/04 R

    Krankenversicherung der Landwirte - Landwirt - Einkommen aus Vermietung eigener

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2011 - L 1 R 592/08
    Nach dieser Rechtsprechung des BSG kann der Rentenversicherungsträger nur dann nicht auf Feststellungen der Finanzverwaltung zurückgreifen, wenn der Steuerschuldner des finanzamtlichen Verwaltungsverfahrens (nunmehr) gegenüber dem Sozialversicherungsträger schlüssige und rechtliche Einwendungen erhebt (siehe nur: BSG, Urteil vom 09.09.2003, 5 RJ 60/92; BSG, Urteil vom 30.03.2006, B 10 KR 2/04 R, Rdnr. 30; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 05.11.2010, L 1 R 373/08).
  • BSG, 09.09.1993 - 5 RJ 60/92

    Gewerbebetrieb - Einkünfte - Verlustabzug

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2011 - L 1 R 592/08
    Nach dieser Rechtsprechung des BSG kann der Rentenversicherungsträger nur dann nicht auf Feststellungen der Finanzverwaltung zurückgreifen, wenn der Steuerschuldner des finanzamtlichen Verwaltungsverfahrens (nunmehr) gegenüber dem Sozialversicherungsträger schlüssige und rechtliche Einwendungen erhebt (siehe nur: BSG, Urteil vom 09.09.2003, 5 RJ 60/92; BSG, Urteil vom 30.03.2006, B 10 KR 2/04 R, Rdnr. 30; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 05.11.2010, L 1 R 373/08).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.03.2009 - L 1 R 118/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2011 - L 1 R 592/08
    Denn wie in dem Beschluss des erkennenden Senats in dem vom Kläger im Berufungsverfahren angestrengten einstweiligen Rechtsschutz (Beschluss vom 16.03.2009, L 1 R 118/09 ER) im Einzelnen ausgeführt wurde, besteht eine Bindungswirkung der tatsächlichen Verständigung nach der überzeugenden Rechtsprechung des BFH ausschließlich zwischen dem betroffenen Steuerschuldner und dem an der Vereinbarung beteiligten (einzelnen) Finanzamt, nicht aber gegenüber anderen, weiteren Finanzbehörden oder gar Dritten, erst recht nicht gegenüber Sozialleistungsträgern.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.11.2010 - L 1 R 373/08
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2011 - L 1 R 592/08
    Nach dieser Rechtsprechung des BSG kann der Rentenversicherungsträger nur dann nicht auf Feststellungen der Finanzverwaltung zurückgreifen, wenn der Steuerschuldner des finanzamtlichen Verwaltungsverfahrens (nunmehr) gegenüber dem Sozialversicherungsträger schlüssige und rechtliche Einwendungen erhebt (siehe nur: BSG, Urteil vom 09.09.2003, 5 RJ 60/92; BSG, Urteil vom 30.03.2006, B 10 KR 2/04 R, Rdnr. 30; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 05.11.2010, L 1 R 373/08).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2018 - L 1 R 473/17
    In Fällen von Zahlung von Schwarzgeld oder der illegalen Beschäftigung sei (bedingter) Vorsatz zudem regelmäßig anzunehmen (Hinweis auf LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22. Juni 2011 - L 1 R 592/08; Segebrecht in: Juris PK-SGB IV, § 24 SGB IV, Rdnr. 45).
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